Bringing the International home? CEDAW und Menschenrechte von Frauen in
Österreich
Die 'Convention for the Elimination of All Forms of Discrimination
against Women (CEDAW)' stellt das umfassendste internationale
Vertragswerk auf Ebene der Vereinten Nationen dar, das sich mit Rechten
von Frauen auseinander setzt. Dass das Konzept der Menschenrechte auch
für Frauen gelten soll - und dass Frauen in besonderer Weise durch
Verletzungen von Menschrechten betroffen sind - zeigt sich auch in
Österreich in unterschiedlicher Ausprägung und
Geschwindigkeit. Während Österreich seit der Ratifikation der
CEDAW-Konvention 1982 etliche rechtliche Änderungen wie z.B. das
Gewaltschutzgesetz eingeführt hat, die zur Erfüllung einiger
Konventionsverpflichtungen geführt haben, ist in anderen Bereichen
seit nunmehr 24 Jahren eine angemessene Umsetzung der
Konventionsverpflichtungen unterblieben.
Die Lehrveranstaltung zielt darauf ab, den Studierenden wesentliche
Aspekte des frauenspezifischen internationalen Menschenrechtsschutzes
in Form der CEDAW-Konvention und deren Umsetzung in Österreich
nahe zu bringen sowie ausgewählte Problematiken der Nichtumsetzung
zu untersuchen. Grundprinzipien und Problembereiche des internationalen
Menschenrechtsschutzes sollen vor allem in Bezug auf Gender sowie die
'public-private divide' reflektiert werden. Studierende sollen in die
Lage versetzt werden, Entwicklungen der österreichischen
(Gleichstellungs-)politik im Zusammenhang mit internationalen
Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte von Frauen zu bringen.
Besonderes Augenmerk soll auf die Wichtigkeit der Darstellung
(framings) eines Problem gelegt werden - so wurde Gewalt gegen Frauen
im sozialen Nahbereich erst zu einem Problem des Menschenrechtsschutzes
anerkannt, als es als 'discrimination' im Sinne der Konvention
dargestellt und anerkannt wurde.
'Where, after all, do universal human rights begin? In small places,
close to home [¿] Such are the places where every man, woman,
and child seeks equal justice, equal opportunity, equal dignity without
discrimination. Unless these rights have meaning there, they have
little meaning anywhere.' - Eleanor Roosevelt